Die Schlichtungsstelle hat den Betrieb per Ende November 2020 eingestellt. Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) ist

mit Inkrafttreten der Bestimmung zum Offenen Internet (Fernmeldegesetz Artikel 12e) als fernmelderechtliche Aufsichtsbehörde

für Netzneutralitätsfragen zuständig.

 

Willkommen bei der Schlichtungsstelle Netzneutralität.

 

Die Schlichtungsstelle vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Kunden und Netzbetreibern betreffend einer Verletzung der Netzneutralität. Konsumentinnen und Konsumenten sollen die Möglichkeit haben, Verletzungen der „Verhaltensrichtlinien Netzneutralität“, zu deren Einhaltung sich die Netzbetreiber verpflichtet haben, zu melden. Die Eröffnung eines Verfahrens erfolgt über das Schlichtungsgesuch. 

 

Die Schlichtungsstelle besteht aus drei unabhängigen Expertinnen und Experten. Sie verfasst jährlich einen Bericht über ihre Aktivitäten. Weitere Informationen im Überblick finden Sie in den Facts & Figures.