Politik
24.06.2020 | Aktualisierte Leitlinien der BEREC bezüglich Netzneutralität
Die Open Internet Regulation 2015/2120 bildet die rechtliche Grundlage für den Schutz der Netzneutralität in der EU. Die Verordnung sah vor, dass die Netzneutralitätsregeln bis zum 30. April 2019, etwa dreieinhalb Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung, neu bewertet werden. Während die Europäische Kommission beschlossen hat, die Verordnung nicht zu ändern, hat das Gremium der Europäischer Regulatoren für elektronische Kommunikation (BEREK) beschlossen, seine Umsetzungsleitlinien für nationale Regulierungsbehörden zu überarbeiten. Diese aktualisierten Leitlinien sind am 11. Juni 2020 veröffentlicht worden. Damit reagiert die BEREC u.a. auf die in den vergangenen Monaten aktuelle Netzneutralitätsdebatte bezüglich der Einführung der nächsten Generation von Mobilfunknetzen, 5G. 5G eröffnet neue technologische Möglichkeiten, wie Netzbetreiber den Verkehr, der über ihre Netze übertragen wird, differenziert behandeln können. Dabei geht es insbesondere um eine Technologie namens "Network Slicing". Diese erlaubt es, Dienste bevorzugt zu behandeln - was die BEREC mit wenigen Ausnahmen als problematisch erachtet. Zero-Rating-Angebote bleiben wie bisher unter gewissen Bedingungen weiterhin erlaubt. "Deep Packet Inspection" bleibt in der EU weiterhin verboten; nicht zuletzt aus Datenschutzgründen. Mit Hilfe dieser Technologie hätten die Netzbetreiber den Verkehr in ihren Netzen stärker qualifizieren und leiten können.
14.08.2019 | Antwort des Bundesrates zum Thema 5G und Netzneutralität
Die 5G-Technologie unterscheidet sich von 4G namentlich durch das "Network Slicing": Diese Möglichkeit, das Netzwerk in Segmente aufzutrennen, wird es den Mobilfunkbetreibern erlauben, den Zugang zum Netzwerk benutzerdefiniert auszugestalten. So können verschiedene Daten unterschiedlich schnell bearbeitet werden. Aus naheliegenden Sicherheitsgründen (Unfallverhütung) werden bspw. Daten, die von einem selbstfahrenden Auto gesendet werden, gegenüber den Daten eines Gaszählers absolute Priorität haben. Diese Priorisierung könnte aber auch aus geschäftsrelevanten Gründen vorgenommen werden. Die Mobilfunkanbieter könnten die Preise der einzelnen Zugangssegmente auf ihre Kundinnen und Kunden abstimmen und so die finanzkräftigen Akteure bevorzugt behandeln. So könnte bspw. Google für Youtube ein prioritäres Segment kaufen. Die Frage ist, ob sich dies mit dem Netzneutralität-Artikel im kommenden Fernmeldegesetz vereinen lässt. Der Bundesrat nahm zu einem diesbezüglichen Postulat von NR Claude Béglé (CVP) Stellung.
10.04.2019 | US-Repräsentantenhaus stimmt für Wiedereinführung der Netzneutralitäts-Gesetze
Das US-Repräsentantenhaus hat mit der Mehrheit der Demokraten für ein Gesetz gestimmt, das die Netzneutralität wieder einführen soll, indem es allen Nutzern gleiche Zugriffsrechte auf Breitband-Internet garantiert. Das Gesetz wird voraussichtlich jedoch im Senat an der republikanischen Mehrheit scheitern. Auch Donald Trump könnte ein Veto einlegen. Dies meldet die New York Times. Ende 2017 hatten die Republikaner gesetzliche Regelungen zur Netzneutralität zum grössten Teil abgeschafft.
07.03.2019 | Parlament einig: Netzneutralität wird in der Schweiz gesetzlich verankert
In der wichtigen Frage der Netzneutralität haben sich National- und Ständerat einigen können. Künftig soll der Grundsatz zur Netzneutralität lauten: Anbieter sollen bei den Spezialdiensten die Angebote flexibel gestalten können, solange dies die Qualität der Internetverbindung nicht verschlechtert. Hier ein Beitrag der Tagesschau des Schweizer Fernsehens zum Thema.
31.01.2019 | Studie zum Status der Netzneutralität in der EU
Die Grundrechte-NGO Epicenter Works hat gemeinsam mit der Arbeiterkammer Wien und der amerikanischen Non-Profit- und Open-Software-Organisation Mozilla am 29. Januar 2019 eine Studie veröffentlicht, in der der Status der Netzneutralität in der EU beurteilt wurde. Die Studienverfasser durchforsteten die Tarife aller Mobilfunkanbieter in der EU und entdeckten in 186 Fällen Zero-Rating- oder andere Angebote, bei denen bestimmte Dienste Vorteile gegenüber anderen hatten. Zero Rating-Angebote gibt es in jedem EU-Land ausser Finnland und Bulgarien. Die Studie kommt u.a. zum Schluss, dass Zero Rating einen Einfluss auf die preisliche Entwicklung am Markt habe: In Ländern, bei denen 2014 bis 2015 kein Zero Rating angeboten wurde, sei der Preis für Internetverträge um durchschnittlich acht Prozent gesunken, in Ländern mit Zero Rating hingegen um zwei Prozent gestiegen.
28.11.2018 | Ständerat: Gesetzliche Regelung der Netzneutralität muss flexibel bleiben
Der Nationalrat als behandelnder Erstrat hatte sich in September 2018 oppositionslos für eine gesetzliche Regelung der Netzneutralität im Fernmeldegesetz (FMG) ausgesprochen. Die gesetzliche Regelung der Netzneutralität war vom Bundesrat in seinem Gesetzesentwurf nicht vorgesehen, da er dem Grundsatz folgte, die Wirtschaftsordnung sei erst dann einzuschränken, wenn ein Problem bestehe. Der Ständerat schlägt nun einstimmig eine Flexibilisierung der vom Nationalrat vorgeschlagenen gesetzlichen Regelung vor. Anbieter sollen bei den Spezialdiensten die Angebote flexibel gestalten können, solange dies die Qualität der Internetverbindung nicht negativ beeinträchtige. Unter Spezialdienste sind bspw. Sprachtelefonie über Mobilfunk der vierten Generation und gewisse Fernsehdienste, IPTV, das heisst Internet Protocol Television, zu verstehen. Der Ständerat ging davon aus, dass die blosse Transparenzvorschrift gemäss Bundesrat nicht genüge. Die vom Nationalrat vorgesehene strenge Regulierung der Netzneutralität ohne Ausnahme für Spezialdienste berge aber die Gefahr der Behinderung künftiger Anwendungen.
13.11.2018 | Ständeratskommission schlägt flexible Regelung zur Netzneutralität vor
Die vorberatende Kommission des Ständerates schlägt eine flexible Regelung zur Netzneutralität vor. Sie möchte damit den Internetprovidern mehr Spielraum bei der Gestaltung von Angeboten geben und alle Möglichkeiten für zukünftige technologische Entwicklungen offen lassen (vgl. Medienmitteilung). Der Ständerat wird darüber in der Wintersession 2018/19 beraten.
10.10.2018 | Zero Rating in der EU
Die EU Regulierungsbehörden-Dachorganisation BEREC (Body of European Regulators for Electronic Communications) hat die Umsetzung der Netzneutralitäts-Richtlinie in den Mitgliedsländern evaluiert. Dabei ging es u.a. auch um Zero Rating. Zero Rating-Angebote gibt es in 27 von 28 Mitgliedsländern, zumeist für Video/Streaming- und Soziale Netzwerk-Apps. Es gibt kein Land, in dem Zero-Rating-Angebot per se verboten wären. Wenn es zu einer Untersuchung durch die nationale Regierungsbehörde kam, ging es meistens um eine (verpönte) Netzwerkmanagements-Massnahme. So wurden z.B. Angebote beanstandet, die den Zugang zu Zero-Rating-Diensten auch nach Erreichen der Datenobergrenze erlaubten.
28.09.2018 | Nationalrat will Netzneutralität im Gesetz verankern
Alle Daten sollen bei der Übertragung im Internet gleich behandelt werden. Der Nationalrat will die Anbieter dazu verpflichten. Er hat deshalb eine Bestimmung zur Netzneutralität gutgeheissen. Das Thema werde international kontrovers diskutiert, stellte Bundesrätin Doris Leuthard fest. Der Bundesrat habe sich für einen Kompromiss entschieden. Derzeit gebe es keine Anzeichen dafür, dass eine harte Regulierung nötig sei. Wichtig sei aber Transparenz. Informierte Kundinnen und Kunden könnten den Anbieter wechseln.
05.07.2018 | Nationalratskommission will Netzneutralität im Gesetz verankern
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N) hat mit 17 zu 8 Stimmen einem Antrag zugestimmt, der eine neue Bestimmung zur Gewährleistung der Netzneutralität im Fernemeldegesetz (FMG) festschreiben will. Der Entwurf des Bundesrates enthält zwar bereits Informations- und Transparenzpflichten in Bezug auf die Datenübertragung, nach Ansicht einer Mehrheit der Kommission sind aber weitergehende Regelungen nötig.
28.06.2018 | Netzneutralität im Schweizer Parlament: Stand hängige Motionen und Initiativen
Per Ende Juni 2018 sind im Nationalrat zwei Motionen und eine parlamentarische Initiative zum Thema Netzneutralität hängig. Die Motionen von Beat Flach (GLP) und Claude Béglé (CVP) verlangen, die Netzneutralität mittels einer Gesetzesänderung zu konkretisieren (Motion Flach) resp. das Prinzip gesetzlich zu verankern (Motion Béglé); der Bundesrat empfiehlt mit Blick auf die Revision des FMG und der darin vorgeschlagenen Transparenzpflicht beide Motionen zur Ablehnung. Die parlamentarische Initiative von Mathias Reynard (SP) schlägt vor, die Pflicht zur Netzneutralität auf Verfassungsstufe festzulegen.
10.06.2018 | Nach dem Ja zum Geldspielgesetz: Klares Nein der Regierung zu weiteren Netzsperren
Bundesrätin Simonetta Sommaruga zeigte sich nach der Annahme des Geldspielgesetzes am 10. Juni 2018 zufrieden. Sie lehnte im Interview mit KEYSTONE-SDA, das vom Tages-Anzeiger online veröffentlicht wurde, weitere Netzsperren in anderen Bereichen, zum Beispiel dem Urheberrecht, klar ab.
April 2018 | Netzsperren für Online-Casinos ohne Konzession
Am 10. Juni 2018 wird in der Schweiz über das Bundesgesetz für Geldspiele abgestimmt. Dabei sollen Online-Spiele resp. Online-Casinos von Anbietern ohne Konzession mittels Netzsperren unzugänglich gemacht werden können. Eine der Grundsatzfrage im Vorfeld der Abstimmung lautet deshalb: Öffnet dies Tür und Tor für weitere Netzsperren, z.B. für Download-Seiten für Musik oder Filme? Die Antwort des Eidgenössischen Justizdepartements: "Die Situation bei den Geldspielen lässt sich nicht auf andere Gebiete übertragen. Denn Geldspiele sind ein besonderes Gewerbe und waren deshalb noch nie ein freier Markt, zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten. Hier ist die Zugangssperre das richtige. Wenn wir verhindern wollen, dass sich unbewilligte ausländische Internet-Casinos bei uns bedienen, ohne etwas abzuliefern, müssen wir sie sperren können. Der Musikmarkt zum Beispiel ist mit den Geldspielen nicht vergleichbar. Das ist ein freier Markt. Vereinfacht gesagt: Wer einen Plattenladen eröffnen will, braucht keine Konzession. Wer ein Casino betreiben will, hingegen schon. Das soll auch im Internet gelten."
September 2017 | Bundesrat hat Botschaft zur Teilrevision des FMG verabschiedet
Im Bereich der Netzneutralität soll gemäss Botschaft des Bundesrates vom 6. September 2017 vorerst von einer weitergehenden Regelung abgesehen werden. Zur Schaffung von Transparenz sollen die Anbieterinnen gegenüber ihren bestehenden und potenziellen Kundinnen und Kunden sowie der Behörde Rechenschaft darüber ablegen müssen, wenn sie Daten bei der fernmeldetechnischen Übertragung unterschiedlich behandeln. Hier eine Einschätzung der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) zu den geplanten Änderungen (mit einem speziellen Blick auf die Netzneutralität).
August 2016
Der BEREC (Body of European Regulators for Electronic Communications) ist ein EU-Gremium, das sich mit Fragen der Telekommunikationsregulierung befasst. BEREC dient der Koordination unter den Regulierungsbehörden der EU-Staaten und berät die EU-Kommission in Regulierungsfragen. Die Schweiz als Nicht-EU-Mitglied ist bei BEREC als Beobachter dabei. Im August 2016 hat der BEREC ein lesenswertes Q&A zu seinen neuen Net Neutrality Guidelines veröffentlicht (englisch). Das Q&A fasst die Hauptpunkte der umfangreichen, 45 Seiten umfassenden Net Neutrality Guidelines zusammen.
BEREC Q&A Net Neutrality Guidelines (englisch) August 2016
Oktober 2014
Der Bericht zur Arbeitsgruppe erläutert die Funktionsweise des Internet und stellt die Kernfragen der sog. Netzneutralität dar. Er gibt einen Einblick in die Situation in der Schweiz und stellt Bezüge zur Entwicklung im Ausland her. Im Zentrum der Diskussion steht der Umstand, dass heute Daten im Internet in unterschiedlicher Qualität transportiert werden können. Kontrovers diskutiert wird die Frage, inwieweit es notwendig und zweckmässig ist, alle Daten gleich zu behandeln.

