Fallbeispiele
Beispiel 1
Ausganslage
Frau Muster nutzt ein Mobilabonnement von der Fernmeldedienstanbieterin XY. Nun möchte sie den Musikdienst AB nutzen. Als sie diesen aufrufen möchte, zeigt das Smartphone an, dass dieses Programm gesperrt ist und sie doch stattessen das Programm DC nutzen kann/soll. Frau Muster empfindet diese Praxis als ein Verstoss gegen die von den grossen Fernmeldedienstanbieterinnen unterzeichnete Branchenvereinbarung zur Netzneutralität. Sie wendet sich – nach erfolgsloser Diskussion mit ihrem Mobilfunkanbieter - mit dem Fall an die Schlichtungsstelle Netzneutralität und stellt ein Schlichtungsbegehren.
Verfahren
Die Schlichtungsstelle beschafft sich alle für das Schlichtungsverfahren relevanten Informationen und prüft das Begehren von Frau Muster anhand der Branchenvereinbarung Netzneutralität.
Resultat
Die Schlichtungsstelle empfiehlt der Fernmeldedienstanbieterin XY, im Sinne von Frau Muster, den Musikdienst AB (sowie auch alle anderen Musikdienste) für die Nutzung freizugeben, da die Sperrung von einzelnen Diensten gegen die Branchenvereinbarung verstösst. Die Fernmeldedienstanbieterin XY folgt der Empfehlung der Schlichtungsstelle und verzichtet auf die Sperrung aller Musikdienste. Frau Muster (sowie auch die übrigen Kunden) kann nun den Musikdienst AB nutzen.
Beispiel 2
Kunde beschwert sich über zu hohe Rechnung
Ausganslage
Herr Müller beschwerte sich bei seinem Provider, dass seine Telefonrechnung viel zu hoch sei. Er weigert sich, den geschuldeten Betrag zu bezahlen. Herr Müller hatte mehrere Male teure Mehrwertdienste angerufen, ohne dass ihm bewusst war, was diese kosten. Das Gespräch mit dem Provider hat zu keiner Lösung geführt, man verlangt von Herr Müller das Begleichen der Rechnung. Dieser fühlt sich jedoch ungerecht behandelt und stellt ein Schlichtungsbegehren bei der Schlichtungsstelle Netzneutralität.
Verfahren
Die Schlichtungsstelle prüft das Gesuch und kommt zum Schluss, dass das Begehren keinen relevanten Zusammenhang mit den in der Branchenvereinbarung aufgelisteten Themen der Netzneutralität hat und tritt nicht auf das Begehren ein.

